Information für Patienten über Behandlung und andere Leistungen in Zürich
Axel Wallossek
FMH Psychiatrie und Psychotherapie
Schaffhauserstrasse 359
8050 Zürich
Telefon: 044 316 60 60
E-Mail: info@ppp-zuerich.ch
Internet: www.ppp-zuerich.ch
Es fällt vielen Menschen schwer, einen Psychiater aufzusuchen, da es noch immer eine Reihe von Vorurteilen gegenüber psychisch kranken Menschen und gegenüber Psychiatern gibt. Oft ist es schwierig, sich selbst einzugestehen, an einem bestimmten Punkt allein nicht weiterzukommen. Dabei ist es oft hilfreich, das Gespräch mit einem Profi zu suchen, der nicht zum Kreis der Angehörigen oder Freunde gehört.
Falls Sie für eine längerfristige Psychotherapie einen für Sie geeigneten Therapeuten suchen, empfiehlt es sich, bei verschiedenen Personen ein Erstgespräch zu vereinbaren. Trauen Sie bei der Wahl Ihrem eigenen Gefühl, denn eine gute therapeutische Beziehung ist ein entscheidender Faktor bei der Wirksamkeit der verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren.
In meiner Praxis biete ich Beratung, diagnostische Abklärung und Behandlung psychischer Störungen, wie zum Beispiel:
- Depressionen
- Persönlichkeitsstörungen
- Angst- und Panikstörungen
- ADHS bei Erwachsenen
- Psychosen und Schizophrenien
- Traumatisierungen
- Lebenskrisen, Burnout, Mobbing
Dabei wird davon ausgegangen, dass psychische Störungen auf psychologischen, biologischen und sozialen Faktoren beruhen. Die Behandlung orientiert sich dementsprechend am vorliegenden Störungsbild und an der Persönlichkeit und den Wünschen des Patienten.
Grundsätzlich gibt es mehrere Therapieoptionen:
- Psychotherapie
- Medikamentöse Behandlung «So wenig wie möglich, so viel wie nötig.»
- Integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung (IPPB) / Psychotherapie und Pharmakotherapie
- Psychoedukation – Informationen über die jeweilige Störung
In der Psychotherapie kommen verschiedene Therapieverfahren im Rahmen eines integrativen Ansatzes zur Anwendung, je nach Situation des Patienten.
Der Inhalt der Gespräche und die Behandlungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, die auch gegenüber Partnern und Angehörigen gilt. Diese werden nur mit Zustimmung des Patienten in die Therapie miteinbezogen beziehungsweise informiert.